Für meine Beratungstätigkeit rechne ich nicht nach Gebührenordnung ab, da ich keine Kassenzulassung habe und nur Privatzahler annehme. Ich rechne ausschließlich nach meiner aufgewendeten Zeit ab.
Ich lege keine Mindest-Beratungsstundenzahl fest, weil ich eine Freundin von Freiwilligkeit, Prozessorientiertheit, Transparenz und Offenheit bin. Jedoch wünsche ich mir für bereits vereinbarte Beratungstermine Verlässlichkeit in Form rechtzeitiger Terminabsage, damit freigewordene Termine wieder vergeben werden können.
Ich erstelle keine Gutachten/Begründungen zum Zwecke der Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Kostenträger anderer Art, da ich ausschließlich privat abrechne. Sollte in einem begründeten Einzelfall doch eine schriftliche oder mündliche Kontaktaufnahme mit anderen Personen oder Einrichtungen nötig sein, rechne ich die Kosten dafür ausnahmslos mit Ihnen persönlich nach Zeitaufwand (100 Euro à 60 Minuten) ab. Zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte setze ich voraus, dass Sie den nötigen Grund für eine Kontaktaufnahme und die relevanten Themen dafür mit mir persönlich besprechen und mich schriftlich von meiner Schweigepflicht befreien.